Re: OT: Nachweis von Erstinbetriebnahme eines Ost-Mopeds


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Geschrieben von Hanomedes am 07. Juni 2016 13:17:40:

Als Antwort auf: OT: Nachweis von Erstinbetriebnahme eines Ost-Mopeds geschrieben von Kai_86C am 06. Juni 2016 17:18:08:

Hallo Kai,

ich denke ein alter Kaufvertrag sollte reichen. In der Oldtimermarkt stand mal etwas über Autos die als Neuwagen konserviert wurden um sie wesentlich später das erste mal anzumelden. Hier gilt, der Ehrliche ist der Dumme, ansonsten sind nach 7 Jahren alle Unterlagen gelöscht und niemand kann mehr nachvollziehen ob das Fahrzeug mal angemeldet war oder nicht.

Gruß
Dominik

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