OT: Nachweis von Erstinbetriebnahme eines Ost-Mopeds


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Kai_86C am 06. Juni 2016 17:18:08:

Moin,
Ich hätte da mal ne ganz kreative Frage.
Ich musste neulich das Datum der Erstinbetriebnahme meiner KR-51 (Schwalbe) nachweisen. Wie macht man das, wenn man keine Ost-Papiere mehr hat?
Da ich nen Führerschein Klasse B habe, darf ich die nur mit einer Sonderregelung fahren, da sie ja schneller als 45 Km/h fährt. Diese besagt aber:

Auszug - Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101)
(21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 II Nr. 4 StVZO, wenn sie bis 28. Februrar 1992 erstmals IN VERKEHR GEKOMMEN sind.

Von Baujahr steht da ja nichts und so war dann tatsächlich den Herren von der Rennleitung das 1976er (!!!) Typenschild am Rahmen nicht genug. In der West-ABE steht nur "Baujahr: siehe Typenschild" und die erste Inbetriebnahme lässt sich damit ohnehin nicht nachvollziehen. (Auch wenn es der totale Quatsch ist, daß ein Kraftfahrzeug in der DDR längere Zeit neu rumgestanden haben soll, ohne angemeldet zu werden.)

Um es kurz zu machen:
Ich hatte die Ost-Papiere noch. (Ich hab nur neue beantragt, weil die alten fast auseinander fallen.) In denen ist ein Datum drin und nachdem sie die dann daheim anschauen durften, waren die Herren glücklich.

Ich möchte mir aber ggF eine Duo zulegen und da gestaltet sich die Suche nach einer mit originalen Papieren sehr schwer. Hat jemand ne Idee, wie man die Erstinbetriebnahme auf einfache Weise anders nachweisen kann?

MfG
Kai_86C (mit Pflanzenöl statt Zweitaktöl)

Wie lesenswert findest Du diesen Beitrag?                 Info zur Bewertung




Antworten:


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]