Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters


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Geschrieben von waldi am 12. Juli 2017 09:18:36:

Als Antwort auf: Re: Und dann war da noch: geschrieben von landcruiser am 12. Juli 2017 07:47:48:

Moin zusammen,

wie war das nochmal, wenn ich mir ein gebrauchtes Auto mit vermeintlichen 50 PS kaufe, der Vorbesitzer es anständig frisiert hat, ich eine technische Dumpfbacke bin, keine Ahnung von alledem habe und damit einen Unfall mit Todesfolge verursache? Der Gutachter stellt fest, dass die Bremsanlage im Verhältnis der Motorleistung unterdimensioniert ist. Zu alledem war das Auto kurz vorher beim TÜV und kam ohne erkennbare Mängel durch.
Da ich mir ein Auto mit 50 PS gekauft habe, habe ich es natürlich auch nur so versichert.
Wie würde wohl der Richterspruch ausfallen?

Anderes Beispiel:
Waldi, 25 Jahre jung, Kraft ohne Ende, und der Manta mit der dicken Audioanlage kann nicht krass genug sein. Das Fahrzeug technisch einwandfrei, motorenmäßig auch alles korrekt, frisch TÜV und ansonsten auch alles OK bis auf ...

... das Auspuffendrohr.
Natürlich selbstgeschweißt, und alles andere, als das dröge Original.

Nächtliche Polizeikontrolle, mit nachfolgender Anzeige wegen Manipulation an der Abgasanlage. Keine ABE, keine Einzelabnahme.
Resultat: Der Manta hat keine Betriebserlaubnis mehr, somit keinen Versicherungsschutz und, und, und.

Wo ist der Unterschied zur aktuellen Sachlage?
Der Halter, und niemand anderes ist in letzter Konsequenz für den korrekten Zustand des Fahrzeuges verantwortlich und wird dementsprechend zur Rechenschaft gezogen.
Ist das nicht ein gefundenes Fressen, den Staatssäckel mal so richtig aufzubessern? Und das Schönste: man braucht noch nicht einmal den Umweg über die Polizeistreife zu gehen. Man kann en gros sich aus dem Zentralregister in Flensburg bedienen.
Oder traut man sich hier nicht so recht ran?
Wie groß wäre der Aufschrei?
Wird hier, nur, weil es in so großem Stil erfolgte eine Gesetzeswidrigkeit legal?
Bei Einzeltätern wird das ganze Programm juristischer Härte aufgefahren, bei kollektivem Tatbestand wird relativiert bis zu Unkenntlichkeit.

Nicht, dass ihr meint, dass ich dafür bin, alle betroffenen VW-Treiber zu belangen. Ganz und gar nicht. Aber auf der einen Seite wird so ein Tamtam um die Stickoxide gemacht, und auf der anderen Seite ist es OK, wenn mein Benz (und nicht nur der) quarzt, dass der Hintermann Licht einschalten muss. Ist das bisschen NOx wirklich den Stress wert? Die Kisten sind doch wesentlich sauberer als alles andere, was davor gebaut wurde und immer noch fahrfähig ist.


Viele Grüße

Waldi

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