Zeugnissverweigerungsrecht- so klappt es


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Geschrieben von XUD-TOM am 17. Juli 2017 22:01:05:

Als Antwort auf: Re: Zeugnissverweigerungsrecht / dat klappt nich geschrieben von t3doka am 12. Juli 2017 13:46:37:

Hallo,
wenn Halter & Fahrer auseinanderfallen und der Halter ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, dann ist es am besten, wenn der Halter schweigt.
Denn wenn er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, grenzt er den Kreis der Verdächtigen massiv (Ehepartner, Kinder ) ein. Damit wird das Zeugnisverweigerungsrecht jedoch ausgehölt.

Wenn es eine Fahrertat ist, dann muss die Obrigkeit den Fahrer ja eindeutig ermitteln.
Warum also dabei helfen???

Nach 3 Monaten ist es sowieso im OWIG Bereich verjährt. Also schön auf Zeit spielen und die Füsse stillhalten.

Gruß, XUD-TOM

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