Re: Grundlegendes zu Schraubverbindungen der Festlegung des Anzugsverfahrens.


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Geschrieben von Uli S. am 04. Mai 2005 13:47:41:

Als Antwort auf: Grundlegendes zu Schraubverbindungen der Festlegung des Anzugsverfahrens. geschrieben von huebi am 04. Mai 2005 11:09:06:

Hallo Andreas,

>Wenn die Pleuelschrauben _wirklich_ nur bis zur Streckgrenze angezogen werden, dann koennen die mindestens 5-10 Mal benutzt werden.

klar. Ich hab ja geschrieben, "bis in die Streckgrenze", also rein. Die Anzugsvorschrift hab ich grad nachgeschaut, 30Nm+90°. Die 30 Nm reichen sicher zum strammen Anliegen der Teile. 90° bei 1mm Steigung und geschätzen 20mm Länge bis zum ersten tragenden Gewindegang sind nach meiner Rechnung 20,25/20=1,25% Dehnung, also meilenweit weg von der 0,2%-Dehngrenze, bis zu der noch elastische Verformung angenommen wird. Bei diesen Schrauben also grob leichtsinnig, sie nochmal zu verwenden.
Anders siehts aus bei den Schrauben vom 1,6er, da weiß ich die Dimensionen nicht auswendig, aber die werden mit Sicherheit viel schwächer angezogen, ich meine 45Nm. Du hast natürlich recht, daß die Massenkräfte im OT bei diesen Motoren/Drehzahlen vergleichsweise klein sind gegenüber den Gaskräften (im Gegensatz zu Benzinern). Ich frag mich, wieso VW da neuerdings solche Minischräubchen nimmt, Gewichtsersparnis kanns ja wohl nicht sein, wenn ich sehe, was da für riesen Klötze an den Lagerdeckeln hängen. Platz? Schon eher, die Pleuelgeige wird schon schmäler, dadurch das Kurbelgehäuse, spart Bauraum, Material, Geld usw. Vielleicht hätten sie den riesen Hub der 1,9er sonst gar nicht untergebracht in dem alten Gehäuse.
Und für die Alupleuel nehmen sie nur M7x1? Stimmt, da sind die Massenkräfte ja nochmal kleiner, auch wegen der niedrigeren Drehzahl der TDIs. Da kann man dafür das Pleuel etwas dicker machen durch den Platzgewinncrazy.

Gruß Uli

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