Stimmt, die Bezeichnung ist nicht geschützt, aber


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Geschrieben von Werner am 02. April 2021 00:27:29:

Als Antwort auf: Re: Ingenieur ... geschrieben von Jockel am 01. April 2021 22:00:43:

Ingenieurbüro darf sich nur eine Firma nennen, in der mindestens einer (muß nicht der Chef sein, soweit ich weiß) einen anerkannten Ingenieurabschluß hat, also früher Dipl.Ing oder grad. Ing und heute halt MSC oder BSC, oder wie das heißt.

Dipl.-Ing. ist geschützt, oder Dipl.-Ing.(FH), wie bei mir.

Bei der sog. Nachdiplomierung hat sich besonders ein Bundesland sehr streng hervorgetan, nämlich Bayern. Ich erinnere mich, dass mein damaliger Arbeitgeber meine Visitenkarten eingezogen und neu mit geändertem Titel ausgegeben hat, weil man Sorge hatte, ich würde auf meiner Dienstreise nach Bayern danach gefragt.

Und es kam tatsächlich so. Ich hätte 200 DM Strafe zahlen müssen.


Am besten fand ich immer den Bruno, der kam immer mit dem Statement: "Ich, mit meinen 8 Jahren Volksschule . . ."

Aber der Typ hat es drauf, echt pfiffige Dinger hat der in seiner Werkstatt.

Gruß

Werner

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