Re: Überwachung, Waffenschein, interessant


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von AudiJörg am 24. Januar 2024 07:17:39:

Als Antwort auf: Überwachung, Waffenschein, interessant geschrieben von Henzo am 23. Januar 2024 19:50:15:

Moin Henzo,

als Sportschütze bin ich Inhaber einer Waffenbesitzkarte, nicht eines Waffenscheins. Ich darf also die eingetragenen Waffen besitzen, transportieren, ggf. Munition kaufen (je nach WBK).

Entgegen dem Waffenschein, darf ich die Waffe nicht führen (Mit der Waffe schussbereit durch die Gegend laufen). Das dürfen Jäger eingeschränkt in ihrem Jagdgebiet, nicht jedoch durch's Dorf auf dem Weg dahin.

Wir haben in D grundsätzlich ausreichendes, nachvollziehbares Waffenrecht. Was uns fehlt sind die durchsetzenden Stellen.

Das wären zum einen die Behörden, wenn es um Jagdscheine, regelmäßige Kontrollen usw. geht, zum anderen aber auch, wie in meinem Fall, die Vereine, die überwachen ob die Schützen, denen sie ein Bedürfnis ausgestellt haben, auch regelmäßig schießen.

Wenn das nicht der Fall ist, gehören Bedürfniss und damit die WBK entzogen.

Die Behörde kann sich von jedem Sportschützen ein Schießbuch vorzeigen lassen, in dem erkennbar ist, dass er regelmäßig schießt und sogar an Wettkämpfen teilnimmt. Ich mache das jetzt seit 15 Jahren und musste erst einmal ein paar Fotos von meinem Tresor machen und zur Behörde schicken, weil anscheinen nicht mehr klar war, welchen Schrank ich bei Ersterteilung der WBK angegeben habe.

Dieses Schreiben haben alle Schützen im Dunstkreis der Kreispolizeibehörde bekommen.

Für alle Sportschützen, die ihre Sachen sauber haben, wünsche ich mir mehr kontrollen und mehr logische Verknüpungen der Behörden.

Ein flüchtiger Bekannter, Jäger und Säufer. Hat gefeiert und nach dem Gelage sein Auto vom Seitenstreifen einer Straße 50 m auf einen mittlerweile freien Parkplatz umgestellt. Die Polizei hat das gesehen, Führerschein weg, weil betrunken am Steuer.
Er ist dann schnell zur Kreispolizeibehörde und hat seinen Jagdschein vorzeitig verlängert, mit der ausrede, er plane eine lange Auslandsreise und könne das währenddessen nicht. Behörde hat gemacht.
Hätte er verlängern wollen, nachdem ihm der Führerschein weg genommen wurde, hätte er ihn nicht wieder bekommen. bevor der Führerschein weg war, schon.

Nach meiner Einstellung gehören WBK's etc. bei solchen Delikten aktiv entzogen und nicht erst, wenn jemand zufällig die Akte in der Hand hat.

Im letzten Jahr hat hier ein junger Mann anscheinend wahllos eine Obdachlose erschossen. Er war Inhaber einer Sportschützen-WBK, aber hat schon ewig nicht mehr geschossen. Er war auch zwischenzeitlich in stationärer psychatrischer Behandlung. 2 Gründe, warum er keine Waffen mehr hätte besitzen dürfen. Es hat ihm keiner die WBK weg genommen, also war er rechtmäßiger Besitzer...

Gruß

Jörg

Wie lesenswert findest Du diesen Beitrag?                 Info zur Bewertung




Antworten:


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]