Re: Raps statt Diesel


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Geschrieben von Heinz am 10. März 2024 18:30:38:

Als Antwort auf: Re: Raps statt Diesel geschrieben von Rabbit am 10. März 2024 17:23:27:

Hallo nochmal,
... ich wollte keineswegs den Eindruck vermitteln, dass ich das Handeln der Grünen im Allgemeinen für kompetent und zielführend ansehe: Ich bin der Meinung, dass sie mit ihren Aussagen und Maßnahmen oft das Gegenteil von dem bewirken, was sie vorgeben, erreichen zu wollen. Und das, was sie erreichen wollen, halte ich zudem für sehr fragwürdig, da unrealistisch, nicht evidenzbasiert und mehr als ungeschickt kommuniziert. Aber lassen wir das.

Zum HVO:
Die Einführung von HVO an öffentlich zugänglichen Tankstellen ist ein Politikum,
das auch zwischen den Bundesministerien letztlich um das Thema E-Mobilität kreist.
Dadurch, dass die Änderung der 10. BImSchV noch nicht in Kraft getreten ist, ist der Verkauf an "jedermann" tatsächlich auch noch nicht rechtlich möglich.

Im Gegensatz dazu ist Pflanzenöl schon lange in der 10.BImschV und damit ein etablierter Kraftstoff. Kann rechtlich gesehen problemlos an Tankstellen feilgeboten werden. Der Preis liegt derzeit voll versteuert und mit Quotenanrechnung etwa auf dem Niveau von Diesel. Damit ist es eine einfache Möglichkeit, die Treibhausgase um 60% zu senken - wenn man will.

Hintergrund zum HVO Debakel (Quelle: https://hvo100.team/anpassung-10-bimschv-markteinfuehrung-hvo100-im-april-2024-wackelt/)

Zitat "Ein Rückschlag für die Markteinführung von HVO100 in Deutschland: Am 18. Januar 2024 wurde die Besprechung zur Anpassung der 10. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) durch die Verkehrs- und Umweltausschüsse des Bundesrates vertagt. Der Koalitionsausschuss der Ampelkoalition hatte am 28. März 2023 beschlossen, dass paraffinischer Dieselkraftstoff (HVO100 und GtL-Kraftstoff) nach der Norm DIN EN 15940 als Reinkraftstoff für den Einsatz im Straßenverkehr in die 10. BImSchV aufgenommen wird. Geknüpft wurde die Neufassung der 10. BImSchV an eine Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, die dann möglichst zeitgleich in Kraft treten sollten.

Der Verordnungsentwurf zur Änderung der 10. BImSchV benötigte eigentlich nur noch die Zustimmung des Bundesrats. Nur leider ist diese Zustimmung jetzt eben nicht erfolgt. Es gab Uneinigkeiten im Hinblick auf das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz.

Diese Vertagung wird nun wahrscheinlich auch für eine Verzögerung der geplanten Markteinführung für HVO100 in Deutschland sorgen, die eigentlich für den 13. April 2024 vorgesehen war.

Durch diese politische Verzögerung wird eine sinnvolle Maßnahme für sofortigen Klimaschutz behindert und Steine in den Weg für nachhaltige und klimaschonende Kraftstoffe wie HVO100 gelegt."

Grüße
Heinz

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