Re: Bedienungsanleitungen Restrisiken
Geschrieben von Uli S. am 10. November 2025 12:14:07:
Als Antwort auf: Re: Bedienungsanleitungen Restrisiken geschrieben von Schorsch am 08. November 2025 09:03:51:
Hallo Schorsch,
>Die Produktbeobachtungspflicht geht sogar soweit,dass der Markt auf falschen Geräteeinsatz hin beobachtet werden muss.
dazu gab es vor vielen Jahren mal das "Honda-Urteil": Honda hätte durch Marktbeobachtung wissen müssen, daß eine durch eine fremde Zubehörfirma vertriebene Windschutzscheibe das Motorrad bei höheren Geschwindigkeiten instabil macht. Nach mehreren Unfällen hat irgendwer geklagt, und Honda mußte seither vor diesem fremden(!) Zubehör warnen
>Also wenn bekannt wird, dass mit dem Rasenmäher auch Hecken geschnitten werden muss dies erwähnt und untersagt werden.
danke für die Anregung, auf diese (Schnaps-)Idee bin ich bisher nicht gekommen
. Wenn man gegenüber nen zweiten Griff montiert, geht das zu zweit bestimmt. Ich hab aber mittlerweile ne Akku-Heckenschere...
Zurück zum Thema: es gibt auch den Punkt "Vorhersehbare Fehlanwendung". Wenn mehr oder weniger absehbar ist, was man mit dem Produkt für Unsinn machen kann, muß man explizit davor warnen. Ein gewisses Maß an krimineller Energie ist daher bei einem Betriebsanleitungsschreiber durchaus von Vorteil
.
Gruß Uli
- Re: Bedienungsanleitungen Restrisiken Schorsch 10.11.2025 18:46 (1)
- Ich sag nur Akkuflex...... (ohne Text) huebi 10.11.2025 22:04 (0)
- Rechtsrisiken huebi 10.11.2025 15:00 (1)
- Re: Rechtsrisiken Achim Junk 11.11.2025 08:00 (0)