Rechtsrisiken
Geschrieben von huebi am 10. November 2025 15:00:56:
Als Antwort auf: Re: Bedienungsanleitungen Restrisiken geschrieben von Uli S. am 10. November 2025 12:14:07:
Moin Uli.
> Zurück zum Thema: es gibt auch den Punkt "Vorhersehbare Fehlanwendung". Wenn mehr oder weniger absehbar ist, was man mit dem Produkt für Unsinn machen kann, muß man explizit davor warnen. Ein gewisses Maß an krimineller Energie ist daher bei einem Betriebsanleitungsschreiber durchaus von Vorteil.
Etwa 1000 Seiten mit Warnungen, zusätzlich zur eigentlichen Bedienungsanleitung mit oft an die 2000 Seiten, was man mit den Steuergeräten für Dieselmotoren genau NICHT machen darf, hat Bosch den Arsch im Dieselskandal gerettet.
Ganz unten in der Nahrungskette haben sich dann (nicht nur VW-) Ingenieure über die tollen Möglichkeiten gefreut. Er hat dass dann mit der ausdrücklichen Warnung, dass auf keinen Fall zu machen, weil man dann richtig am Arsch ist, weiter nach oben geleitet. Je weiter diese "umgekehrte" Eskalation dann nach oben gespült wurde, desto leiser und harmloser wurden die Warnungen. Und dann wurde es einfach gemacht.
Das dafür sogar Leute in den Knast gegangen sind, ist schon bemerkenswert und eigentlich nicht üblich.
Viele Grüße,
Andreas
- Re: Rechtsrisiken Achim Junk 11.11.2025 08:00 (0)