Re: Besser nicht abmelden


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Geschrieben von Uwe FDS am 05. März 2015 17:34:25:

Als Antwort auf: Re: Besser nicht abmelden geschrieben von Funman am 05. März 2015 17:00:28:

Hi Hajo,

so weit ich weiß, ist die HU beim Kurzzeitkennzeichen erst ab 1.4. erforderlich. Und es waren Ausnahmen eben für die Fahrt zum TÜV und Überführungen geplant. Wie weit das aktuell umgesetzt ist weiß ich nicht.

Und was Wirtschaftlichkeit betrifft: Er schrieb was davon, das der Wagen mit abgelaufenen TÜV 2 Tage auf der Straße war. Ein Monat Steuer und Versicherung kosten selten wirklich viel unter 100,- EUR. Und für 30 - 50 EUR kann man sich einen Hänger mieten. Und für nicht viel über 100,-- gibts bei Autovermietern auch schon mal ein Auto mit Haken. Wenn der Wagen schon seit Januar nicht genutzt wurde, wäre es vielleicht gar nicht so unwirtschafltich gewesen, ihn im Dezember schon abzumelden?

Wer vorausschauend handelt, fährt mit einem alten Auto besser nicht im Dezember zum TÜV. Oder fährt nach bestandener HU im Januar einfach noch mal hin. Wenn dann 2 Jahre später die abgelaufene Plakette die richtige Farbe hat, fällt das viel weniger auf.


Viele Grüße

Uwe

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