Re: Besser nicht abmelden


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Geschrieben von Funman am 05. März 2015 17:00:28:

Als Antwort auf: Re: Besser nicht abmelden geschrieben von Uwe FDS am 05. März 2015 11:49:32:

Hallo Uwe,

Kurzzeitkennzeichen gibt es nicht mehr ohne gültige HU. Mit Kurzzeitkennzeichen
zum TÜV fahren ist also nicht mehr. Es gibt zwar so Regelungen, mit einem
Kennzeichen ohne Stempel zur HU fahren zu dürfen, das ist aber imho regional
verschieden und Ermessenssache der Zulassungsstelle. Wenn er da kein Glück hat,
kann er nach Abmeldung den Wagen nur noch trailern.

Einen Wagen ohne gültige HU, aber mit Zulassung und Versicherung und versteuert
auf öffentlichen Straßen zu fahren ist imho eine Ordnungswidrigkeit, ohne
Zulassung und Versicherung zu fahren eine Straftat, da hört der Spaß auf.
Wenn er den Wagen abmeldet, verbaut er sich die Möglichkeit, den Wagen
nochmal von einem Stellplatz in eine Werkstatt oder Halle überführen zu
können, mit ein wenig Risiko, oder mit Anmeldung zum TÜV fahren zu können.

Solange der Wagen zugelassen ist, auch ohne HU, darf er auf öffentlichen
Straßen stehen. Das kann wertvoll sein z.B. wenn er ein paar Tage zwischen
Unterstellungen überbrücken muß. Erst nach Abmeldung darf er deswegen
abgeschleppt werden.

Eine Zwangsabmeldung kann Monate dauern. Ich hatte mal einen Fall, da war
der Wagen ein Jahr nach Einleitung von Zwangsmaßnahmen immer noch beim
KBA als zugelassen gemeldet (nicht mein Wagen).

Hier bei uns stand mal ein Unfallwagen auf der Wiese, der von der Straße
abgekommen war. Der Fahrer hatte sich verdünnisiert. Es hat ca. 1/2 Jahr
gedauert, bis die rechtliche Lage soweit geklärt war, daß der Wagen
abgeschleppt werden durfte. Soll heißen, die Behörden mahlen zwar gründlich,
aber langsam.

Wenn der Wagen auf Privatgrund steht, Kennzeichen abmontieren.

Ich gehe mal davon aus, daß dem TE das Wasser bis zum Hals steht, da können
solche Unterschiede entscheidend sein. Ansonsten könnte er ja einfach eine
Werkstatt beauftragen, den Wagen durch die HU zu bringen. Wenn er Glück hat,
unternimmt die Behörde nichts weiter, wenn der Wagen da jetzt verschwindet.
Wenn die Behörde danach noch nervt, könnte er glaubhaft machen, daß der Wagen
in privater Halle steht und repariert wird und eine Abmeldung
unverhältnismäßig ist.

Grüße, Hajo

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