Re: Besser nicht abmelden


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Geschrieben von Uwe FDS am 05. März 2015 11:49:32:

Als Antwort auf: Besser nicht abmelden geschrieben von Funman am 05. März 2015 11:05:14:

Hi,

möglicherweise kann er die Entscheidung schon nicht mehr treffen. Das Fahrzeug hat Mängel, in dem Fall wird i.d.R. eine Frist zur Behebung der Mängel gesetzt und falls die abläuft wird das Fahrzeug still gelegt. Die Stillegung erfolgt dann auch, wenn das Fahrzeug auf privaten Grund verbracht worden ist.

Wahrschenlich gibt es nur noch die Möglichkeit, das Auto auf einen Stellplatz zu bringen, still zu legen oder still gelegt zu bekommen. Oder schnell eine neue HU zu machen.

Was sind denn die rechtlichen Nachteile einer Stillegung? Das einzige, was ich sehe ist, das man für die Fahrt zum TÜV evt. ein Kurzzeitkennzeichen holen muß. Fährt man mit zu lange überzogener HU zum TÜV und kommt auf der Fahrt in eine Konrolle, kann es 60,-- EUR Bußgeld und einen Punkt geben.

Sieht einer das Fahrzeug ohne TÜV in der Halle stehen, kann es ebenfalls Bußgeld und Punkte geben. Gültige HU ist auch erforderlich, wenn das Auto angemeldet rum steht. Wobei man die Gefahr vermeiden kann, in dem man die Kenneichen ab macht.

Ganz blöd ist es, wenn das Fahrzeug auf öffentlichem Gelände zwangsweise still gelegt wird. Dann bekommt man gleich einen Brief, weil man ein abgemeldetes Fahrzeug auf der Straße stehen hat. Und im Zweifel wird das Auto dann auch noch auf Kosten des Besitzers entfernt und verschrottet.

Viele Grüße

Uwe

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