entscheidend ist die bisher genehmigte Nutzung des Gebäudes


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Geschrieben von monopoel-stefan am 04. Juli 2015 09:18:23:

Als Antwort auf: Olle Autos in alten Scheunen erlaubt? geschrieben von Funman am 03. Juli 2015 19:03:27:

hallo hajo,

die scheune war evtl. bisher als landwirtschaftl. XXX-gebäude genehmigt (was auch immer das mal war).

dann ist es keine garage und darf zumeist auch nicht als solche genutzt werden.

eienen flächennutzungsplan wird es für den ort mit sicherheit geben, aber das ist nicht das kernproblem. schau die mal die flurstückkarte an, ob die schuene dort eingezeichnet ist.

du solltest beim bauamt nur keine schlafenden hiunde wecken -das kann böse ins auge gehen.

die erweiterung des tores kannst du durch einen fähigen betrieb erledigen lassen, ein statiker + achitekt+bauantrag macht alles bizarr teuer.
in Rheinland-Pfalz steht die gargenverordnung in der LBauO, die legt alles mögliche und unmögliche fest, frag mch nicht......

du willst sicher nicjht an den autos schrauben, das darfst du in garagen nämlich nicht, etwas lagern auch nicht ;-)))

gruss,
stefan, hat schon mal eine lagerhalle ungewidmet - oh mann war das ein krampf..

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