Re: Kommt drauf an, wann er den Schaden reklamiert hat


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Geschrieben von Uli S. am 08. April 2016 15:59:48:

Als Antwort auf: Re: Kommt drauf an, wann er den Schaden reklamiert hat geschrieben von Heinrich am 08. April 2016 13:53:43:

>Glaubst er hat schon vor mehr als 8 Monaten reklamiert:)

>PS: Es geht um die gesetzliche Gewährleistung!

Zitat: Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB allgemein 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auch gegenüber Verbrauchern auf zwölf Monate verkürzt werden. Zitat Ende.

Du hast geschrieben, der Verkäufer habe in seinen AGB die Gewährleistung auf 12 Monate reduziert. Das deckt sich mit obigem Zitat. Was meinst Du dann bitte mit "vor 8 Monaten" im Zusammenhang mit gesetzlicher Gewährleistung? Das wären dann nämlich 6 Monate nach Übergabe. Oder meinst Du Garantie?

Gruß Uli

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