in dubio pro reo


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Geschrieben von MarkusMünchen am 12. Mai 2019 10:21:46:

Als Antwort auf: Re: KFZ Fachwerkstätte ! geschrieben von Espace17 am 11. Mai 2019 08:50:11:

Tacho!

Das gilt nur für Angeklagte in einem Strafprozess, ihr seid Beklagte in einem Zivilprozess, das ist ein himmelweiter Unterschied.
Im Zivilrecht gibt ein kein "im Zweifel für den Angeklagten" und wenn ihr den Nachweis nicht erbringen könnt, dass eure Ware einwandfrei war, dann müsst ihr den Richter davon überzeugen, dass der Kunde Fehler gemacht hat. Mehr als begründete Zweifel an der Kompetenz des Schraubers könnt ihr aber kaum geltend machen und das ist dem Richter wahrscheinlich zu wenig.
Wie gesagt, ihr habt primär ein juristisches und kein technisches Problem. Was sagen eigentlich eure AGB zur Gewährleistung bei gebrauchten Teilen?

Gruß, Markus

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