Genau, man muss es nicht vorführen, außer . . .


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Geschrieben von Werner am 24. Januar 2022 23:00:40:

Als Antwort auf: Also im Sinne von: Es spricht kein bekanntes Gesetz dagegen? geschrieben von Joachim S am 24. Januar 2022 19:48:07:

ein Perpetuum mobile. Das wird nur patentiert, wenn ein Funktionsmodell vorgeführt wird.

Mit dieser simplen Bestimmung hat sich das Patentamt einen Haufen unnützer Arbeit vom Hals geschafft.

Aber nochmal: wenn ein bestimmtes Merkmal einer Erfindung patentiert werden soll, dann muss dieses Merkmal unverwechselbar beschrieben und seine Funktion erklärt werden, soweit sie dieses Merkmal betrifft. Das ist deshalb so, weil sonst Patentverletzungen nicht überprüft werden könnten.

Wenn die Funktion für die klare Zuordnung nicht wesentlich ist, muss sie nicht beschrieben werden.

Gruß
Werner

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