Re: Gebäudeenergiegesetz


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Geschrieben von MarkusZ am 27. Dezember 2022 21:16:56:

Als Antwort auf: Gebäudeenergiegesetz geschrieben von Stephan H am 27. Dezember 2022 20:27:27:

§ 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Die Anforderungen und Pflichten, die in diesem Gesetz oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen aufgestellt werden, müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar sowie für Gebäude gleicher Art und Nutzung und für Anlagen oder Einrichtungen wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen und Pflichten gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können.

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anm.: die Politik wird in Kürze mit derart grossen Problemen konfrontiert sein dass Hirnfürze wie dieses Gesetz für immer Hirnfürze bleiben werden

Es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird - gottseidank

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