Problem mit Beamten wg. Ausnahmegenehmigung BImSchV bzgl. Altpöl


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Geschrieben von shroom am 18. Januar 2005 13:38:20:

Hallo Leute,

ich habe ein kleines Problem und hoffe, bei Euch dafür ein paar Anregungen zu bekommen. Falls das das falsche Forum ist, entschuldige ich mich schon mal dafür...

Folgender Fall:

Der Plan ist, unsere Heizung auf Altpöl umzustellen und dafür einen Brenner der Fa. Giersch (von Wolle Zwick) umzurüsten. Andererseits wollte ich aus der rechtlichen Grauzone raus und habe deshalb einen Antrag bei der zuständigen Behörde ("Untere Immissionsschutzbehörde") gestellt, eine Ausnahmegenehmigung vom § 3 der 1. BImSchV zu erhalten, um die Kleinfeuerungsanlage mit gebrauchten, gereinigten Pflanzenöl zu betreiben.

Solche Anträge wurden in anderen Bundeländern schon als Zweizeiler gestellt und anstandslos genehmigt. Nur hier habe ich es mit besonders peniblen Beamten zu tun...

Beigefügt habe ich die Beschreibung des Brenners, sowie Messungen und Gutachten einer anderen Feuerungsanlage, die mit dem Brenner läuft, welches aussagt, dass keine Geruchsbelästigung gegeben ist und die Anforderungen des Blauen Engels weit übertroffen sind. Dazu noch ein Angebot für gereinigtes Pflanzenöl von Matthias Schäfer, SES Schäfer, damit die nicht auf die Idee kommen, ich würde alleine filtern und dadurch die Umwelt beeinträchtigen. Angebote von Schrader Entsorgung und Altfettentsorgung Lesch wollte ich auch noch mit reinlegen, aber die kamen im Weihnachtsstress nicht rechtzeitig an, jetzt habe ich sie.

Das Thema ging vom Landratsamts-Ebene, zum Staatlichen Umweltfachamt, dann über Regierungspräsidiumsebene zum Bundesumweltamt, Ergebnis der fachlichen Beurteilung: Antrag abgelehnt.

Als Grund wird angegeben, dass § 20 1. BImSchV (Ausnahmegenehmigung) nicht einschlägig ist, da es sich um Abfall handelt. Statt dessen wurde von denen dann geprüft, ob es sich um "naturbelassenes" Pflanzenöl handelt. Ergebnis: nein. Das wusste ich ja schon vorher, sonst hätte ich ja keine Ausnahmegenehmigung beantragt, weil es ja dann ein zugelassener Brennstoff wäre.

Nun habe ich ein paar Tage Zeit, Einwände zu diesem Entwurf zu bringen. Aber die gehen ja dann wieder zu den gleichen Fachleuten, die ja schwerlich Ihre Meinung ändern werden. Wenn der Entwurf dann ein rechtmittelfähiger Bescheid wird, kann ich Widerspruch einlegen, welcher wohl vom Regierungspräsidium bearbeitet wird. Wenn ich es dort schaffe plausibel darzulegen, dass es sich nicht um Abfall, sondern einen Kraftstoff handelt, würde der § 20 wieder greifen, d.h. eine Ausnahmegenehmigung wäre möglich. Mit den Angeboten von Lesch und Schrader sowie deren Verfahrensbeschreibung und Analyseergebnisse müsste ja die Chance dafür bestehen.

Was würdet Ihr mir raten:

Jetzt die Anhörung zu nutzen, um den Fachleuten meine Gegenargumente darzulegen, oder den bescheid kommen zu lassen, und dann versuchen im Widerspruch was zu erreichen?

Welche Argumente kann ich noch wie formuliert anbringen? ich habe mich schon sehr intensiv mit der Materie befasst und so weit ich kann in meinen Antrag eingebracht, aber die juristischen Spitzfindigkeiten sind mir nicht so vertraut...

Wenn Interesse besteht kann ich die vollständigen Texte auch hier reinstellen.

Vielen Dank schon mal,

shroom

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