Re: altpöl ist kein abfall, es ist wertstoff


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Geschrieben von der simon am 18. Januar 2005 14:07:14:

Als Antwort auf: Problem mit Beamten wg. Ausnahmegenehmigung BImSchV bzgl. Altpöl geschrieben von shroom am 18. Januar 2005 13:38:20:

moin shroom,

im grunde bewegst du dich mit der richtigen formulierung gar nicht in einer rechtlichen grauzone. den unterschied macht die formulierung "wertstoff" bzw. "verwerten" im gegensatz zu "abfall" oder "entsorgen".

lies dir auf www.poelrecht.tk den punkt altpöl=abfall? genau durch, verfolge die wege durch die verschiedenen gesetze (vom siedlungsabfall ins erneuerbare-energien-gesetz und damit durch die biomasseverordnung etc..).

damit bekommst du eine gute argumentationsgrundlage, um altpöl nicht als abfall zu entsorgen sondern als energieträger zu verwerten. vergleichbare probleme treten immer wieder auf, wenn sich pöler ihren pölquellen als entsorger gegenüberstellen.

keine probleme dagegen bekommst du mit folgender formulierung:

entsprechend musst du deine feuerungsanlage nicht zum betrieb mit "dem abfallstoff altpöl" sondern mit "dem wertstoff gebrauchtes-pflanzenöl" beantragen, bzw den antrag gar nicht erst stellen.

ich habe die infos von poelrecht.tk vor einiger zeit mal in einem schreiben für die gastronomen verwurstet, damit sie etwas schriftlich haben um dem ordnungsamt die rechtmäßigkeit zu bestätigen, dass sie ihre entsorger-verträge auflösen. (große teile sind wörtlich von poelrecht.tk übernommen

die argumentation gilt natürlich bundesweit, da das EEG und KrW-/AbfG auf bundesebene beschlossen wurden.

vielleicht hilft das für den anfang..
gruß,
der simon

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