Re: altpöl ist kein abfall, es ist wertstoff
Geschrieben von der simon am 18. Januar 2005 14:07:14:
Als Antwort auf: Problem mit Beamten wg. Ausnahmegenehmigung BImSchV bzgl. Altpöl geschrieben von shroom am 18. Januar 2005 13:38:20:
moin shroom,
im grunde bewegst du dich mit der richtigen formulierung gar nicht in einer rechtlichen grauzone. den unterschied macht die formulierung "wertstoff" bzw. "verwerten" im gegensatz zu "abfall" oder "entsorgen".
lies dir auf www.poelrecht.tk den punkt altpöl=abfall? genau durch, verfolge die wege durch die verschiedenen gesetze (vom siedlungsabfall ins erneuerbare-energien-gesetz und damit durch die biomasseverordnung etc..).
damit bekommst du eine gute argumentationsgrundlage, um altpöl nicht als abfall zu entsorgen sondern als energieträger zu verwerten. vergleichbare probleme treten immer wieder auf, wenn sich pöler ihren pölquellen als entsorger gegenüberstellen.
keine probleme dagegen bekommst du mit folgender formulierung:
- "[Quittung] über den Erhalt von _________ kg oder Litern gebrauchten Pflanzenöls als Wertstoff im Sinne der Biomasseverodnung (BiomasseV vom 21.06.2001) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)."
entsprechend musst du deine feuerungsanlage nicht zum betrieb mit "dem abfallstoff altpöl" sondern mit "dem wertstoff gebrauchtes-pflanzenöl" beantragen, bzw den antrag gar nicht erst stellen.
ich habe die infos von poelrecht.tk vor einiger zeit mal in einem schreiben für die gastronomen verwurstet, damit sie etwas schriftlich haben um dem ordnungsamt die rechtmäßigkeit zu bestätigen, dass sie ihre entsorger-verträge auflösen. (große teile sind wörtlich von poelrecht.tk übernommen
- "Rechtliches zur Verwertung von gebrauchtem Fritieröl in Kraftfahrzeugen
Zu Ihrer Information habe ich die Rechtsgrundlage zu diesem Thema einmal zusammengestellt:1996 erliess die damalige Bundesregierung ein revolutionäres Gesetz: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrW/AbfG).
Ziel war es, die anfallenden und zu entsorgenden Abfallmengen durch eine einheitlich gesteuerte und industriell ausgerichtete Verwertung zu verringern. Dazu wurde das Duale System (Grüner Punkt) eingeführt. Trotz aller (teilweise auch berechtigter) Kritik sind die Abfallmengen seit 1996 stark zurückgegangen, und einige Müllverbrennungsanlagen verrichten weniger Arbeit als zur Bauzeit erwartet..So manche Abfallart wandert nun nicht mehr sinnlos auf die Deponie oder in die Verbrennung (der Fachmann sagt "Thermische Verwertung"), sondern wird als Wertstoff verarbeitet:
Gartenmöbel und Autoteile aus Joghurtbechern, Zeitungen aus Zeitungen, Mondraketen aus Coladosen etc.Nach dem KrW/AbfG sollen Wertstoffe gesammelt und wiederverwertet werden.
Also ist Altpöl (Pöl = Kurzform für pflanzliches Öl) keine „stinkende Pampe“ mehr, sondern ein wertvoller vegetabler Energieträger.
Das Altpöl wird von uns als Wertstoff verwendet und wandert dadurch aus dem Geltungsbereich der TA Siedlungsabfall durch die verschiedenen Instanzen hin zur Biomasseverordnung.
Die Biomasseverordnung ist ein Anhängsel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Darin wird eigentlich definiert, was als alternativer Brennstoff zur Stromerzeugung verwendet werden darf. Es ist von Seite der Bundesregierung geplant, die Biomasseverordnung als allgemein gültiges Regelwerk für die Definition von Biomasse als Brennstoff zur Energiegewinnung umzusetzen.Der Gesetzgeber hat also die Rahmenbedingung für die Altpölverwertung geschaffen, er hat sich aber leider keine Gedanken darüber gemacht, wie man an Altpöl herankommt.
Normalerweise gilt Altpöl nach dem LAGA-Schlüssel als "besonders zu überwachender Abfall" und müsste deshalb beim Eigentümerwechsel per Begleitschein ("Beleg zum Nachweis der Entsorgung von Abfällen/Verwertung von Reststoffen") erfasst und dieser Schein dann für 10 Jahre archiviert werden. In diesem Formblatt muss der Entsorger/Verwerter seine Registrierungsnummer (Entsorger-/Verwerternummer) eintragen.
Allerdings beisst sich hier die Katze in den Schwanz: Einerseits wird die Altpölverwertung lt. EEG gefördert, andererseits durch die AbfRestÜberwV für den Privatmann eingeschränkt.
Die Praxis hat hier die Theorie zum Glück schon lange überholt.Dank einiger Recherche gibt es jetzt auch eine amtliche Bestätigung der "Wertstoff-Theorie", wie Dr. Kreizer vom Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Würtemberg schreibt (siehe Anlage):
"Wenn es zutrifft, dass Sie gebrauchtes Fritieröl problemlos als Kraftstoff in Kraftfahrzeugen verwenden können, und dieser Nutzung keine zulassungsrechtlichen oder sonstigen Vorschriften entgegen stehen, bildet auch das Abfallrecht kein Hindernis.
Eine Überlassungspflicht der gewerblichen Abfallerzeuger gegenüber dem Landkreis besteht nach § 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG nur bei Abfällen zur Beseitigung. Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist gebrauchtes Fritieröl als Abfall zur Verwertung einzustufen. Abfall zur Verwertung aus dem gewerblichen Herkunftsbereich kann der Erzeuger selbst verwerten oder einem Dritten zur Verwertung übergeben. Einer besonderen abfallrechtlichen Erlaubnis bedarf es hierfür nicht. Voraussetzung ist jedoch in jedem Falle, dass die Verwertung ordnungsgemäß und schadlos erfolgt."Herr A. Freude vom selbigen Ministerium NRW hat diese Aussage für NRW bestätigt."
die argumentation gilt natürlich bundesweit, da das EEG und KrW-/AbfG auf bundesebene beschlossen wurden.
vielleicht hilft das für den anfang..
gruß,
der simon
- Re: altpöl ist kein abfall, es ist wertstoff Hallelujajesus 23.1.2005 01:32 (0)
- Wenn sich der Erzeuger nicht "der Sache entledigen will" gibt's kein Abfall. huebi 19.1.2005 18:24 (2)
- Re: Wenn sich der Erzeuger nicht "der Sache entledigen will" gibt's kein Abfall. Uwe FDS 19.1.2005 20:54 (1)
- Re: altpöl ist kein abfall, es ist wertstoff shroom 18.1.2005 16:02 (6)
- Re: anwendungsbereich von EEG der simon 18.1.2005 17:18 (5)
- Was du alles verfeuern darfst ist im BImschG geregegelt !! Salatschüssel 18.1.2005 17:52 (4)
- Re: Streiche einfach Abfall aus deinem Wortschatz. huebi 19.1.2005 18:32 (1)
- Re: Streiche einfach Abfall aus deinem Wortschatz. Uwe FDS 19.1.2005 21:03 (0)
- Re: Und was sind "Produkteigenschaften"? (kwt) der jonas 18.1.2005 18:07 (1)
- siehe Thread weiter oben Salatschüssel 18.1.2005 18:20 (0)