Obacht mit Rundumleuchte


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Geschrieben von Johannes D am 07. Februar 2022 21:57:36:

Als Antwort auf: Re: Das darf so? geschrieben von Manuel [ER] am 07. Februar 2022 09:53:37:

Hi,

wenn Du mit "Warnleuchte" so eine Rundumleuchte meinst, musst Du Vorsichtig sein, für die benötigt
man eine entsprechende Genehmigung. Die Meisten Landwirte die so was am Schlepper oder an großen
Erntemaschinen haben fahren streng genommen "illegal" (wobei ich jetzt nicht weis ob das "nur" eine
Ordnungswidrigkeit ist, oder schon eine Straftat).
Wenn Du also mit so einem Gefährt unterwegs bist, würde ich das so unauffällig wie möglich gestalten.

Wie ich schon ausgeführt habe, halte ich das für eine Schnapsidee und ziemlich gefährlich.

Mach wenigsten so was wie eine "Notausklinkung" mit der Du den Stamm vom hintern Wagen lösten
kannst, der schleift dann am Boden und sollte kräftig bremsen.

Und ich weis ja nicht, wie Du die Stämme dann bearbeiten willst, aber entrinden oder mit einem Hochdruck-
reiniger abwaschen sollte den meisten Dreck entfernen, dann wird Dein Sägewerkzeug nicht so schnell
stumpf und Du kommst schneller voran.

cu

Johannes D.

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