Meistens sind die RichterInnen auf nen Vergleich aus...


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Geschrieben von Joachim S am 11. August 2022 16:28:29:

Als Antwort auf: Re: OT Altrechtlichtliche Grund Dienstbarkeit geschrieben von Franky am 11. August 2022 08:27:27:

...

oder auf ne gütliche Einigung.

Ich weiß nicht, wie du vor Gericht auftrittst, und welchen Eindruck du da machst. Mit den Sprüchen, die du hier loslässt, nimmst du garantiert jeden Richter gegen dich ein, und wenn dann das Urteil zu deinen Ungunsten ergeht, musst du dich nicht wundern. Richter sind halt auch nur Menschen.

Ernsthafter Rat, Kreide fressen. Betonen, dass du keinen Streit willst, aber "das Recht steht mir doch zu, das kann er mir doch nicht einfach verwehren".

Nicht schonende Nutzung, da kann ich mir ne Menge vorstellen. Wenn du Nachts mit nem bollerigen V8 oder nem Mofa mit kaputten Auspuff sinnlos vor seinem Schlafzimmerfenster auf und ab fährst, nutzt du das Recht dann sicherlich "nicht schonend".

Wie ist denn überhaupt die Situation? Gabs schon ne Verhandlung? Willst du in die Berufung? Oder steht das alles noch aus?

Von wem geht die Klage aus, vom Nachbarn?

Verklagt er dich, dass du da nicht mehr her fahren sollst? Sperrt er gar den Weg (das wäre ein klarer Vertragsbruch, da hättest du wohl gute Karten).

M.E. hast du halt das Wegerecht, und das kann er dir nicht einseitig streitig machen. Wohl könnt ihr einvernehmlich den Vertrag ändern. Z.B. könnte er dich für den Verzicht auf das Wegerecht entschädigen, oder sowas.

Soweit meine völlig laienhafte Einschätzung als Hobbyjurist von Dr. Googles Gnaden...

Gruss Jo

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