Klar der Zugwagen ist für eine bestimmte Anhängelast zugelassen


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Geschrieben von Werner am 30. August 2023 20:01:39:

Als Antwort auf: Re: Hat sich schon mal einer hier den Anhänger-Selbstbau angetan ? geschrieben von Johannes D am 30. August 2023 17:01:07:

wobei die Stützlast auf die Kupplung nicht mitzählt. Die vorgeschriebenen 4% der Anhängelast kann man also zum Aufstützen verwenden. Die max. Last der Kupplung selbst darf dabei nicht überschritten werden.

Habe die Leseprobe mal überflogen, das meiste wußte ich schon, die für mich spannenden Kapitel kommen erst später - wo die Leseprobe schon zuende ist.

Wohnanhänger sind in der Regel viel zu breit. Mein Airliner ist ein schmales Hemdchen, nur lang isser halt. Deshalb wird das mit gebrauchten schwierig.

Ich mach erstmal die Konstruktion fertig und dann trabe ich damit mal zum freundlichen TÜV-Mann. Ich will das Ding mit grünem Nummernschild als Sportanhänger ausschließlich für diesen Zweck. Dann sein die Anforderungen nicht so allgemein. Ziel ist es mit weniger, als 250 kg für den Anhänger zurecht zu kommen.

Gruß

Werner

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