Mach es doch nicht komplizierter als nötig…..
Geschrieben von Johannes D am 31. August 2023 10:24:05:
Als Antwort auf: Klar der Zugwagen ist für eine bestimmte Anhängelast zugelassen geschrieben von Werner am 30. August 2023 20:01:39:
Servus,
verrate doch einfach wie groß deine Flugmaschiene
Ist….Wozu ein spezialanhänger wenn es ein 0815 Teil auch
Tut.Warum Zulassung als Sportanhänger? In der Gewichtsklasse
sind Steuer Versicherung äußerst überschaubar, ich bezahle
für nen 1500 kg Anhänger 22 (oder war das der 680 kg…).Mein großer Anhänger hat ne Ladefläche von 1,55 auf 3 m
da könnte dein Fliegerchen samt Flügel drauf passen, mit
Spriegel oder in nem Absetzbaren Kasten wäre es auch
Wettergeschützt….Ein möglichst schmaler Anhänger braucht zwar weniger
Stellfläche ist aber deutlich kippeliger….Stützlast: lieber mehr als wenig, das wurde ja schon geschrieben
ist auf jeden Fall ein Ernst zu nehmender Hinweis! Gerade
bei nem leichten Zugfahrzeug.Cu
Johannes D.
- Jaaa, wenn das so einfach wäre . . . . .. Werner 31.08.2023 15:57 (10)
- Re: Jaaa, wenn das so einfach wäre . . . . .. Johannes D 31.08.2023 19:10 (9)
- Falsch, ich habe nach sowas gar nicht gefragt Werner 31.08.2023 19:59 (8)
- Re: Falsch, ich habe nach sowas gar nicht gefragt Johannes D 01.09.2023 18:42 (5)
- Die Maße sind kein Geheimnis Werner 01.09.2023 22:43 (4)
- Re: Die Maße sind kein Geheimnis Josef Ibo 02.09.2023 01:04 (3)
- Vielleicht Zurrösen in den Parkplatz schrauben Frank S. 02.09.2023 11:09 (2)
- Gute Gründe für einen schwereren gebremsten Hänger... (ohne Text) Joachim S 02.09.2023 11:20 (1)
- Oder eine spezial Werner Anti-Aero-Dynamik ;-) (ohne Text) Johannes D 02.09.2023 19:10 (0)
- Zurrösen Henzo 01.09.2023 04:54 (1)
- Abwägungssache Werner 01.09.2023 10:35 (0)
- Du sprichst mir aus der Seele... (ohne Text) Joachim S 31.08.2023 10:38 (0)