Re: Es sei denn, es wird in einem Zwischenbehälter gelagert


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Geschrieben von Joachim S am 22. April 2024 17:26:40:

Als Antwort auf: Es sei denn, es wird in einem Zwischenbehälter gelagert geschrieben von Werner am 22. April 2024 17:15:24:

Hi Zusammen,

m.W. findet die Umwidmung in dem Moment statt, wo jemand beschließt, diesen Sprit zu vertanken.

Das ist natürlich derart Wischiwaschi, dass man damit überhaupt nichts anfangen kann.

Gemeint ist es sicherlich so:

Wenn ich einen IBC befülle und in meine Garage stelle, um damit das Auto zu betanken, wird in dem Moment die Steuer fällig.

Der findige Wortverklauberer kann natürlich beschließen, nur diese 40 Liter jetzt umzuwidmen, und den Rest mal aufzubewahren, um doch noch die Fritteuse zu füllen...

Wenn ich ne Flasche im Laden kaufe, und ins Auto schütte, dann spätestens in dem Moment, wo ich das tue. Vorher könnte sie immer noch für den Salat gedacht sein.

Aber spätestens in dem Moment, wo das Pöl im Tank landet, ist es wohl unwiderruflich "umgewidmet". Vorher kann man nach Herzenslust argumentieren und lamentieren, und "Die Gedanken sind frei" singen.

Gruss Jo

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