Hubräume steuerlich und mathematisch korrekt


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Geschrieben von Obi am 16. November 2024 15:15:28:

Als Antwort auf: Nein, kannte ich nicht !! geschrieben von Werner am 15. November 2024 21:20:00:

Hallo Werner,
möglicherweise galt der 180,8cm³-Motor bis April 1989 noch als 175cm³-Motor.

Zylinderbohrungsdurchmesser und Kolbenhub wurden bis einschließlich April 1989 grundsätzlich auf den letzten vollständigen halben Millimeter abgerundet. π/4=0,78 ist Dir sicher auch bekannt. All das Zeug habe ich aus einem originalen KFZ-Brief aus dem Jahr 1982.

Wenn also Kolbenhub und Zylinderbohrung auf x,9mm getrimmt wurden, wurde dann x,5 in die Formel eingesetzt.

Wenn der 180,8cm³-Motor also nach der deutschen Hubraumberechnungsformel aus dem Jahr 1938 steuerlich ein 175cm³-Motor wurde, war das schön für die Fahrteughalterinnen oder -Halter.
Ab Erstzulassung Mai 1989 rutschten diese Motoren dann in die nächsthöhere Hubraumklasse (25cm³-Staffelung bei motorisierten Zweirädern, bis 125cm³ Stand 2022 steuerfrei), womit dann möglicherweise versucht wurde, den nominell 175cm³ großen Motor in seiner ursprünglichen Klasse zu halten.
Die andere Mögkichkeit besteht darin, dass für die Motoren, die als 200er versteuert wurden, dann auch passende Überholsätze angeboten wurden, die dann die Steuerklasse bis 200cm³ ausgereizt haben.

Wenn alle drei Varianten auf dem Markt sind, hast Du von mir plausible Erklärungen bekommen.

Ärgerlich für meine Hobbykollegen, die ein mit dem VW Transporter 251 verwandtes Fahrzeug fahren, ist zum Beispiel auch, dass abgesehen von den 1,6l Dieselmotoren CS und JX, die mit 76,5mm Bohrung und 86,4mm Hub formal nur von 1570cm³ auf 1588cm³ wuchsen, dass praktisch alle anderen Motoren ab Erstzulassung Mai 1989 eine Hubraumklasse höher rutschten.

Gruß,
Obi

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