Kleiner Widerspruch
Geschrieben von Werner am 21. April 2025 11:17:48:
Als Antwort auf: Da sind wir wieder bei der Software geschrieben von Uli S. am 21. April 2025 00:05:56:
Moin Uli,
das weiß ich und am Ende einer jeden Sicherheitsbetrachtung steht der Unfall.
Flugzeugabstürze sind auf menschliches Versagen zurück zu führen. In aller Regel auf bekanntes menschlisches Versagen. Technisches Versagen gibt es nicht, die Technik ist das Werk des Menschen und evtl. nicht richtig ausgedacht.
Kernschmelzen sind ebenfalls auf Fehler zurück zu führen. In den paasierten Fällen sogar zum Teil auf ganz grobes menschliches Versagen. Am Unfall in Japan ist allerdings eine Fehleinschätzung bei der Sicherheitsbetrachtung passiert, über die man sich lange streiten kann, ob da jemand versagt hat. Der Tsunami hatte eine nicht bekannte bzw, nicht vorhergesehene Größe. Das Verhalten von Meßgerätens für Füllstand bei übertemperatur war nicht bekannt. Die Automatisierung der Notkühldiesel konnte nicht manuell überbrückt werden, deshalb soffen alle Diesel gleichzeitig ab und waren kaputt. Hätten sie still gehalten, hätte man sie wieer starten können.
Mir geht es um etwas anderes: ein Szenario, was zu einem Unfall führt. Und dies muß beschrieben sein. Ich erfinde jetzt eins ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit:Die Säge wird abgeschaltet und es öffnet jemand die Haube und greift rein.
Welche Vorschriften wurden jetzt verletzt? Welche Absicherungen gibt es ? Was könnte der Grund gewesen sein für den Bediener, so etwas zu tun ?
Bin zwar kein designierter Programmierer, habe aber schon mancher Anlage, die nicht wollte, mit einem transparenten Funktionsplan auf die Füße geholfen, wobei der Programmierer die Bits und Bytes in die Kiste getrommelt hat - selbstverständlich in Absprache.
Ich weiß auch, dass man schon Pferde hat kotzen sehen vor der Apotheke.
Wenn ein Unfallszenario gebildet wird und alle Beteiligten zu dem Schluß kommen, dass es eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür gibt, weil . . . . . Grund 1 . . . Grund 1 . . . Grund 3, dann ist dort zwingend Handlungsbedarf in der Sicherheitstechnik.
Wenn aber ein nachvollziehbares und simples Fehlverhalten eines Bedieners zu einem vernünftigerweise gut abschätzbarem Risiko führt, dann können und werden solche Umstände über Betriebsanweisungen erledigt. Jedes Gericht würde bei einem solchen Verstoß - auf den ja hingewiesen wurde - den Arbeitgeber und den Anlagenbauter entlasten.
Messer sind gefährlich, das darf unterstellt werden. Dennoch muß der Sicherheitshinweis ins Manual. Chef macht bei der Sicherheitseinweisung nochmal drauf aufmerksam, was der Verstoß arbeitsrechtlich für Folgen haben kann. Und dann sind die Auftraggeber des Bedieners abgesichert. Ist ein Bediener nicht einsichtig oder besteht er die Prüfung nach & 25 nicht, dann gehört er definitiv nicht dorthin.
Ich sage nicht, dass im Fall dieser Säge nichts gemacht werden muß. Ich sage nur, es fehlt mir das Szenario, an dem der eintretende Unfall diskutiert werden kann. Wenn es eins gibt, raus damit. Mit Sätzen wir,"Programmierer wissen das" (und alle anderen haben keine Ahnung) ist das nicht getan. Ich habe schon Programmierer Scheiße bauen sehen, die haben sich gar keine Gedanken gemacht.
Gruß
Werner
- Re: Kleiner Widerspruch Achim Junk 21.04.2025 15:56 (8)
- Re: Kleiner Widerspruch Werner 22.04.2025 11:24 (7)
- Re: Kleiner Widerspruch Achim Junk 22.04.2025 14:12 (6)
- Re: Kleiner Widerspruch Joachim S 22.04.2025 14:23 (5)
- Eben . . . so läufts, wenn es gut läuft Werner 22.04.2025 16:54 (4)
- Tägliche Unfallanzeige Henzo 22.04.2025 17:57 (3)
- Gab/gibt es auch ... waldi 22.04.2025 21:52 (0)
- Re: Tägliche Unfallanzeige Achim Junk 22.04.2025 19:15 (0)
- Re: Tägliche Unfallanzeige Werner 22.04.2025 18:40 (0)