Re: Ist das Thema immer noch nicht durch?


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Geschrieben von Golf-Pöler am 23. November 2014 22:39:44:

Als Antwort auf: Ist das Thema immer noch nicht durch? geschrieben von justus am 23. November 2014 11:54:06:

Hi Justus,
"Ob das Verfahren von unversteuerten Pflanzenöl im Gegensatz zum Verfahren von Heizöl strafrechtlich anders zu bewerten ist, halte ich für eine sehr mutige Aussage. Der Tatbestand ist doch sehr ähnlich: Es geht um nicht abgeführte Energiesteuer."

Unversteuertes Pöl kann ich erst vertanken und dann ganz legal im Nachhinein die Steuer dafür anmelden und abführen. Bemessungsgrundlage ist ein Monat glaube ich.

Wie sieht es denn bei Heizöl aus? Gilt da dasselbe?
Ist es überhaupt rein theoretisch möglich auf legalem Wege Heizöl als Kraftstoff zu versteuern bzw. nachzuversteuern?

Gruß,
Björn

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