Re: OT Altrechtlichtliche Grund Dienstbarkeit
Geschrieben von Joachim S am 10. August 2022 13:23:04:
Als Antwort auf: Re: OT Altrechtlichtliche Grund Dienstbarkeit geschrieben von Franky am 10. August 2022 12:32:29:
Hm...
Richter gibt es, weil Recht ausgelegt werden muss. Wären Gesetze immer klar formulierbar, wäre das vlt anders.
Klar, das Gericht bildet sich dann eine Meinung, anders gehts nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Grunddienstbarkeit
Da steht was zur schonenden Nutzung.
Völlig klar, das lässt viel Spielraum zu.
Du willst mit allen deinen Autos das Wegerecht nutzen, der böse Nachbar meint, du übertreibst, von drei Autos war damals keine Rede... Und Eins müsse reichen?
Tja, das muss ein Gericht entscheiden, und da bekommst du nicht automatisch Recht...
Der Gesetzestext gibt eben nicht her, dass du das völlig unzweifelhafte Recht hast, dein Wegerecht völlig uneingeschränkt zu nutzen, du musst es "schonend" nutzen.
Meine Argumentationsbasis wäre, dass es egal ist, ob du ein Auto hast, oder drei. Man fährt ja nicht öfter, weil man mehr Autos hat. Und sicher ist das Wegerecht doch für alle Personen gedacht, die bei dir wohnen. Auch wenn jede davon ein Auto hat, das ist heute doch ganz normal...
Ob ich damit die Richterin überzeugen könnte? Man weiß es nicht...
Gruss Jo,
- Re: OT Altrechtlichtliche Grund Dienstbarkeit Franky 11.08.2022 08:27 (6)
- Meistens sind die RichterInnen auf nen Vergleich aus... Joachim S 11.08.2022 16:28 (5)
- Re: Meistens sind die RichterInnen auf nen Vergleich aus... Hugo 11.08.2022 17:04 (4)
- ja, funktioniert aber nicht immer oder nur unter besondern umständen... monopoel-stefan 12.08.2022 11:25 (0)
- Ja, ich fürchte, du hast völlig Recht... Joachim S 11.08.2022 18:35 (2)
- Re: Ja, ich fürchte, du hast völlig Recht... Franky 12.08.2022 13:04 (1)
- Re: Ja, ich fürchte, du hast völlig Recht... Joachim S 12.08.2022 13:20 (0)