immer noch unklar


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Golf-Pöler am 27. März 2014 11:32:24:

Als Antwort auf: Re: Vorsatz geschrieben von Uwe FDS am 27. März 2014 10:51:20:

Hi Uwe,

das ist mir immer noch unklar.

Der Eigentümer eines KFZ ist nach dem Link schon mal nicht schuldig, wenn er zum Zeitpunkt der Umstellung nicht Besitzer des eigenen KFZs ist.

Da steht: "Bestraft werden dabei auch jene, die im Auftrag des Besitzers die Manipulationen vornehmen."

Aha, der Eigentümer eines KFZs bittet einen Bekannten sein Auto zur Werkstatt zu fahren, um den Tacho austauschen zu lassen. Für die Werkstatt ist der Bekannte der Besitzer. Also wird die Werkstatt und der Besitzer (Bekannte) verknackt und der Eigentümer geht straffrei aus?

In STVG 22b. fehlt weiterhin das Wort "beauftragt". Also ist nach diesem Paragraph nur der letzendlich Ausführende schuldig. Oder wie? Das glaub ich so nicht ganz.

Gruß,
Björn


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