Der GPS-unabhängige Höhenmesser


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Geschrieben von Werner am 28. Februar 2023 12:49:14:

Als Antwort auf: korrigierte URL geschrieben von Joachim S am 28. Februar 2023 10:46:21:

Moin Jo,

Vorschrift sind Kompaß, Höhenmesser, Fahrtmesser (Geschwindigkeit).

Das Gerät, was noch drin ist, hatte mich schon erstaunt und ich habe gefragt, ob dessen Anzeigen denn zugelassen sind. Das wurde bejaht. Allerdings ist der Vorbesitzer ja auch Importeur und Prüfer, da fällt es nicht auf, wenn etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.

Die neuen Flugzeuge auf seiner Website haben wieder klassische Rundinstrumente. Vielleicht war das mal ein Versuch, aus einem UL einen Airliner zu machen, der dann aus verschiedenen Gründen wieder eingestampft wurde. Ich habe mich schon über die etwas hobbyhafte Verarbeitung des Gerätes gewundet. Das hätte in großer Serie etwas anders ausgesehen.

Das GPS kann abgeschaltet werden. Darauf besteht die Behörde. Zwar ist das bisher nicht passiert, aber es könnte ja doch . . . .

Würden bei mir alle Instrumente ausfallen, bliebe ich komplett ruhig und würde genaus so weiter fliegen, als wenn im Auto plötzlich der Tacho nicht mehr geht. Aber ich muß das ganze irgendwie durch die Abnahme kriegen, und das ist der Punkt.

Das Navigerät ist schon toll mit seinen Funktionen. Es gibt einen Lageanzeiger ähnlich eines künstlichen Horizontes. Die Moving Map zieht unter einem in 3d durch. d.h., man sieht die Berge auch. Wenn es nicht eine Frage der Zuverlässigkeit gäbe, könnte man mit diesem kleinen Gerätchen ohne Sicht, also quasi wie beim Computerspiel fliegen. Es soll Leute gegeben haben, die damit heil durch Wolken durch geflogen sind. Im Manual steht natürlich, dass das nicht erlaubt ist, aber genau dadurch wird klar, dass es geht.

Gruß

Werner

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