Verkehrskontrolle auf der BAB


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Geschrieben von lukasHH am 26. Februar 2014 15:24:15:

Hallo, mich beschäftigt seit gestern eine Frage: Nehmen wir mal an jemand besäße einen leichten LKW. Vor nicht all zu langer Zeit war die HU fällig, bei der Prüfstelle wurde so einiges gefunden, Schweißarbeiten waren fällig und noch ein paar Kleinigkeiten. Alles wurde behoben und Plakette geklebt. Wenige Wochen später wird der Wagen von eine BAB-Streife auf einen Parkplatz gelotst. Ich habe gehört es soll freundliche Polizisten geben, die richtig Ahnung von einem T4 haben. Sie wissen wo so ein Wagen durchrostet, wo normalerweise der Kraftstofffilter sitzt, wie sich Trag- und Führungsgelenke zu verhalten haben, wie sich eine ausgeschlagene Lenksäulenlagerung anfühlt. Gut, und Bremsleitungen und vieles andere sind ja bei vielen Autos ähnlich. Nehmen wir mal an so ein Polzist würde das Fahrzeug jetzt mit "Ahnung", Rollbrett, Lampe und Hämmerchen eingehend untersuchen und er fände gravierende Mängel (korrodierte Bremsleitungen, Durchrostungen), dann ist wohl klar, dass der Halter diese Mängel beseitigen muss, HU hin, HU her, aber darf der Polizist auch eine Anzeige schreiben und sind dann Bußgeld und Punkte in Flensburg drin??? Was hätte der Halter denn anders machen sollen? Er kann doch nichts dafür, wenn die Prüfstelle was übersieht. Und weichen die Pflichten eines LKW-Halters da von denen eines PKW-Halters eigentlich ab?

Keine Sorge, ich befinde mich natürlich nicht in Schwierigkeiten, ist alles rein hypothetisch, aber seit gestern Nachmittag beschäftigt mich diese Frage.

Grüße, lukas

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